VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; Rechtsanwalt; Überwachungspflicht; verlässliche Kanzleikraft; Versehen bei Postaufgabe; keine Postmarke; Rückübermittlung durch Post)
VwGH 15. 12. 2009, 2009/18/0353
Im vorliegenden Fall ist es zur Versäumung der Frist zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde bzw zur Einbringung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gekommen, weil eine Mitarbeiterin des Vertreter, des Bf verabsäumt hat, das mit einer Einschreibemarke versehene Kuvert auch mit einer Postmarke zu versehen.