StVO: § 45 Abs 1 (Ausnahmebewilligung von Verkehrsbeschränkungen; verordnete Gewichtsbeschränkungen; Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens aller Voraussetzungen; diesbezügliche Darlegungspflicht des Antragstellers)
VwGH 19. 3. 2010, 2008/02/0151
1. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 45 StVO von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur auf Abs 1, nicht aber auf Abs 2 gestützt werden.