FSG: § 24 Abs 1 Z 1 (Entziehung der Lenkberechtigung; hier: gesundheitliche Eignung)
FSG-GV: § 13 Abs 1 (psychische Krankheiten und Behinderungen; bei Verdacht einer psychischen Erkrankung, der die psychische Eignung zum Lenken eines Kfz einschränken oder ausschließen würde, ist eine psychiatrisch fachärztliche Stellungnahme beizubringen)