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VwGH 8. 9. 2009, 2008/17/0235 (Justizverwaltung)

JudikaturGemeinderechtZfV 2010/1388ZfV 2010, 855 Heft 5 v. 29.10.2010

GebAG: § 18 Abs 1 Z 2 lit c (Zeugengebühr, Entschädigung für Zeitversäumnis; angemessene Kosten für einen "notwendigerweise" zu bestellenden Stellvertreter; keine "Notwendigkeit", wenn Nachholung der Verrichtung durch den Zeugen nach dem Gerichtstermin möglich und zumutbar ist; unvorhergesehener Besichtigungstermin eines Immobilienmaklers betreffend einen Baumangel)

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