FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Interessenabwägung; langjähriger Inlandsaufenthalt; gute Deutschkenntnisse; strafrechtliche Unbescholtenheit; Eingebundensein in Großfamilie mit zahlreichen österreichischen Staatsbürgern; Arbeitsplatzzusage)
§ 66 Abs 1 (ebenso)