NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (Aufenthaltstitel; allgemeine Voraussetzungen; keine finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft)
§ 11 Abs 5 (Voraussetzung der mangelnden finanziellen Belastung; keine Berücksichtigung des Einkommens aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis)