NAG: § 11 Abs 1 Z 2 (Aufenthaltstitel dürfen einem Fremden nicht erteilt werden, wenn gegen ihn ein Aufenthaltsverbot eines anderen EWR-Staates besteht)
§ 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Grundsatz der Auslandsantragstellung)
§ 72 (Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berück-