HDG 2002: § 5 Abs 2 (Zusammentreffen strafbarer Handlungen mit Pflichtverletzungen, Bindung der DisziplinarBeh an Tatsachenfeststellung des Strafgerichtes; Freispruch, Verneinung der Bindung an nicht tragende Begründungselemente)
MRK: Art 6 Abs 1 (Recht auf ein faires Verfahren, Recht auf Gehör)