AgrarVG 1952: § 7 Abs 2 (im Agrarverfahren können Bescheide auch durch Auflage zur allgemeinen Einsicht während einer bestimmten Dauer erlassen werden; Verständigung von der Auflage zur allgemeinen Einsicht eines Zusammenlegungsplanes kommt keine Bescheidqualität zu)
VwGH 18. 2. 2010, 2009/07/0050