Stmk ROG: § 23 Abs 5 lit b (Bauland, allgemeines Wohngebiet, zulässige Bauten; kein Widerspruch zum Gebietscharakter; Verhältnis zur Widmung reines Wohngebiet, Bauten, die im allgemeinen Wohngebiet unzulässig sind, sind es auch im reinen Wohngebiet; Pferdestall)
VwGH 25. 2. 2010, 2005/06/0071