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VwGH 23. 2. 2010, 2009/05/0029 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1297ZfV 2010, 810 Heft 5 v. 29.10.2010

Wr BauO: § 62 Abs 1 Z 4 (anzeigepflichtige Vorhaben; alle sonstigen, über Z 1 bis 3 hinaus gehenden, Bauführungen, die keine Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerkes bewirken)

§ 73 Abs 3 (zulässige Abweichungen von Bauplänen; bauliche Änderungen, die von der Bewilligung erfasste Gebäudeteile betreffen und den Umfang des § 62 Abs 1 nicht überschreiten)

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