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VwGH 15. 12. 2009, 2008/05/0130 bis 0131 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1292ZfV 2010, 808 Heft 5 v. 29.10.2010

NÖ BauO: § 6 Abs 2 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Bestimmungen der BauO, des ROG, der Aufzugsordnung sowie deren Durchführungsverordnungen über die aufgezählten Fragen; Standsicherheit, Trockenheit, Brandschutz, Schutz vor Emissionen - § 48; Recht auf Standsicherheit vermittelt kein Recht hinsichtlich allfälliger Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels)

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