AsylG 1997: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)
§ 10 Abs 1 Z 2 (Verbindung mit einer Ausweisung, nach Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten, Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Ausweisung, Interessenabwägung, ua Zumutbarkeit und Möglichkeit einer Übersiedlung der Familie in den Herkunftsstaat)