AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; drohende Zwangsverheiratung, Asylrelevanz, geschlechtsspezifische Verfolgung als Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe, inländische Fluchtalternative, Effizienz, Zugänglichkeit von NGOs, Schutzwilligkeit des Staates; Nigeria)