AuslBG: § 1 Abs 2 lit l (Anwendungsbereich, Ausnahmen; drittstaatsangehörige Ehegatten von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern)
§ 1 Abs 2 lit m (ebenso, Ausnahmen, drittstaatsangehörige Ehegatten und Kinder mit Niederlassungsberechtigung)
AuslBG: § 1 Abs 2 lit l (Anwendungsbereich, Ausnahmen; drittstaatsangehörige Ehegatten von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern)
§ 1 Abs 2 lit m (ebenso, Ausnahmen, drittstaatsangehörige Ehegatten und Kinder mit Niederlassungsberechtigung)