AsylG 2005: § 23 Abs 2 (Zustellung von Ladungen im Zulassungsverfahren an Asylwerber und Rechtsberater, Verpflichtung des Rechtsberaters zur Verständigung des gewillkürten Vertreters)
§ 41 Abs 3 (Verfahren vor dem AsylGH, Beschwerde gegen zurückweisende Entscheidung, Aufhebung wegen unterbliebener Verständigung des gewillkürten Vertreters von der Ladung)