Wenngleich der Begriff der Versorgungssicherheit im Detail umstritten sein mag, so umfasst er nach überwiegender Auffassung neben einer allgemeinen auch eine individuelle Komponente. Die titelgebende Versorgungssicherheit betrifft daher nicht nur die Aufbringung ausreichender Mengen an Elektrizität und Erdgas sowie die reibungslose Verteilung dieser über entsprechend bereitzuhaltende Netzinfrastrukturen (allgemeine Versorgungssicherheit), sondern auch objektive Zugangsregeln zu einer ausreichenden und sicheren Versorgung für Endverbraucher (individuelle Versorgungssicherheit). Hält man sich die Breite des Begriffs vor Augen, so wird mangels eines in sich geschlossenen Versorgungssicherheitsrechts rasch klar, dass sich die Autorin eine immense Aufgabe gestellt hat, nämlich die Untersuchung des gesamten liberalisierten Rechtsrahmens für den Strom- und Gasmarkt im Hinblick auf Regelungen der Versorgungssicherheit bzw -störungen.