AuslBG: § 2 Abs 4 (Beschäftigung, Begriff, wahrer wirtschaftlicher Gehalt, wesentlicher Einfluss auf Geschäftsführung, Feststellungsantrag; Gesellschafter und Geschäftsführer einer OEG, Prognoseentscheidung)
NAG: § 8 Abs 2 (Niederlassungsbewilligungen)