AsylG 1997: § 8 Abs 1 idF BGBl I 2003/101 (subsidiärer Schutz, Entscheidung bei Abweisung des Asylantrages, damit zu verbindende Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in den Herkunftsstaat, Gründe des § 57 FrG; Ermittlungspflicht und schlüssige beweiswürdigende Auseinandersetzung mit behaupteten Inhaftierungsrisiko, Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes, divergierende Sachverständigengutachten, Prüfung der medizinischen Versorgung im Herkunftsstaat; Gambia)