Kirchmayer betont in seinem Vorwort zu Recht, dass die neue Auflage seines Kommentars ein Jahr nach der 2. Auflage erforderlich geworden ist, weil mehrfache legistische Änderungen einzuarbeiten waren. So wurde mit LGBl 2009/25 eine Novelle zur WrBauO und zum KleingartenG kundgemacht, die am 3. 5. 2009 in Kraft getreten ist (siehe Art III). Die WrBauO wurde damit in 119 Punkten geändert, sodass allein schon durch diese umfangreichen Änderungen eine neue Auflage wünschenswert war. Dazu kam mit LGBl 2009/34 vom 17. 6. 2009 das neue Wiener GaragenG 2008 sowie Änderungen des AufzugsG und des ÖlfeuerungsG; diese Gesetze sind am 18. 9. 2009 in Kraft getreten. Mit LGBl 2009/35 vom 3. 7. 2009 erfolgten auch umfangreiche Änderungen der SpielplatzV. Diese Änderungen nennt Kirchmayer in seinem Vorwort, er hat aber auch die dort nicht erwähnte Neufassung des Einheitssatzes durch die Novelle LGBl 2009/31 berücksichtigt (siehe § 51 Abs 6 WrBauO, S 178).