BDG 1979: § 47 (Befangenheit)
§ 56 Abs 2 (unzulässige Nebenbeschäftigung, Vermutung der Befangenheit, ständig dienstlicher Kontakt mit Geschäftspartnern)
§ 56 Abs 3 (erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung, Kriterien für Erwerbsmäßigkeit, Meldung an Dienstbehörde, bloße Meldung an Dienstvorgesetzten)