AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Versehens; hier: falsche Berechnung der Berufungsfrist durch die Rechtsberatung der Caritas)
VwGH 17. 12. 2009, 2008/22/0414
1. Im ggstdl Fall stellt sich die Frage, ob es ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden des Bf darstellt, dass er sich auf die unrichtige Berechnung der Berufungsfrist durch den Mitarbeiter der Rechtsberatungsstelle verlassen hat. Dem Bf ist zuzustimmen, dass - da nichts auf ein Bevollmächtigungsverhältnis zwischen dem Bf und dem Mitarbeiter der Rechtsberatungsstelle