TierschutzG: § 39 Abs 1 (Tierhaltungsverbot; Voraussetzungen; unter anderem mehr als einmalige rechtskräftige Bestrafung durch Verwaltungsbehörde wegen Verstoßes gegen die §§ 5, 6, 7 oder 8; Berücksichtigung der rechtskräftigen Bestrafungen auch wenn im weiteren in zwei Fällen Beschwerden aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde)
VwGH 18. 12. 2009, 2008/02/0389