TierschutzG: § 5 Abs 1 (Verbot einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen)
TierschutzG: § 5 Abs 1 (Verbot einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen)