StaatsbürgerschaftsG 1985: § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden; Voraussetzungen)
FPG: § 61 Abs 3 (Aufenthaltsverbot darf nicht erlassen werden, wenn dem Fremden vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes die Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 des StaatsbürgerschaftsG 1985 verliehen hätte werden können)