BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung; Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf Rechnung und Gefahr mehrerer Personen; Vermutung, dass Grundstücke, die als forstwirtschaftliches Vermögen bewertet sind, auf Rechnung und Gefahr der dazu im eigenen Namen Berechtigten bewirtschaftet
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