AlVG: § 36 Abs 3 lit B lit a (Richtlinien über das Ausmaß der Notstandshilfe; Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners; Freibeträge)
§ 36 Abs 5 (Erhöhung der Freibeträge in berücksichtigungswürdigen Fällen; Richtlinie zur Freigrenzenerhöhung; kein Ausschluss von Medikamentenkosten wegen psychogener Kopfschmerzen)