FPG: § 62 Abs 1 (Voraussetzungen für ein Rückkehrverbot; negative Gefährdungsprognose; Vermittlung von Scheinehen; Begehung von Suchtgiftdelikten)
§ 66 Abs 2 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung; langer Aufenthalt in Österreich; Lebensgemeinschaft mit einer Österreicherin mit gemeinsamem Kind; Überwiegen des öffentlichen Interesses)