NAG: § 11 Abs 3 (Erteilung eines Aufenthaltstitel strotz Vorliegen eines Erteilungshindernisses; Schutz des Privat- und Familienlebens)
§ 44 Abs 4 (Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen; Berücksichtigung der Kriterien des § 11 Abs 3 bei der Beurteilung der Berücksichtigungswürdigkeit)