FPG: § 54 Abs 1 (Ausweisung; mangelnder Studienerfolg; "Wiener Akademie für arabische und islamische Studien"; akkreditierte Privatuniversität, keine; Gefährdung des Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung)
NAG: § 11 Abs 2 Z 1 (ebenso)