FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitel; kein rechtmäßiger Aufenthalt)
VwGH 26. 11. 2009, 2009/18/0414
Der Bf bringt vor, er habe mit Schreiben vom 23. 7. 2009 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt. "Nach herrschender höchstgerichtlicher Rsp liegt ein rechtmäßiger Aufenthalt auch schon während der Antragstellung und Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, sodass eine Ausweisung gem § 53 Abs 1 FPG nicht mehr erfolgen kann."