FPG: § 92 Abs 1 Z 3 (Versagung eines Fremdenpasses; Konventionsreisepass; Verurteilung nach dem SMG; vierjähriges Wohlverhalten)
VwGH 22. 10. 2009, 2008/21/0410
Der Bf hat Mitte März 2004 Suchtgift in großer Menge, nämlich 2 kg Kokain, mit dem Vorsatz von Hajrudin H. erworben und besessen, dass es in Verkehr gesetzt werde und eine geringe Menge davon auch weiterverkauft. Diesbezüglich wird in der Beschwerde vorgebracht, "auslösend" für diese Straftat sei der "international gesuchte Hajrudin H." gewesen und das Kokain sei von einem Kurier aus Zagreb angeliefert worden. Dazu ist dem angef B zu entnehmen, der Bf sei mit verdeckten Ermittlern in Kontakt gestanden und habe beabsichtigt, eine größere Menge Suchtgift zu kaufen, die ihm von Hajrudin H. zum Preis von € 40.000,- angeboten und dann auch geliefert worden sei. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bei Suchtgiftdelikten der vorliegenden Art gegebenen großen Wiederholungsgefahr kann der belBeh aber nicht entgegen getreten werden, wenn sie die Annahme nach § 92 Abs 1 Z 3 FPG für gerechtfertigt erachtete. Dem steht die vom Strafgericht ausgesprochene teilweise bedingte Strafnachsicht der insgesamt dreijährigen Freiheitsstrafe nicht entgegen (VwGH 2. 12. 2008, 2005/18/0614 = ZfVB 2009/1131).