FPG: § 76 Abs 2 Z 4 (Schubhaft; Vorliegen besonderer Umstände für Annahme des Untertauchens; unrechtmäßige Einreise; Wille zur weiterer Lebensführung in Österreich; Fehlen eines Reisedokumentes; Fehlen von Barmitteln; fehlende Integration in Österreich)
VwGH 22. 10. 2009, 2007/21/0068