FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; offener Asylantrag vom 13. 1. 2004; Aufenthaltsberechtigung im Inland)
VwGH 26. 11. 2009, 2007/18/0237
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, dass die Bf nach der rechtskräftigen Abweisung ihres ersten Asylantrages vom 17. 9. 2002 am 13. 1. 2004 einen weiteren Asylantrag eingebracht hat, über den bisher noch nicht entschieden worden ist.