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VwGH 28. 1. 2010, 2008/12/0140 (Dienstrecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1043ZfV 2010, 661 Heft 4 v. 3.9.2010

BDG: § 206 (schulfeste Stelle, Verleihung; Verlust der Parteistellung durch Unterlassung einer Berufung)

VwGH 28. 1. 2010, 2008/12/0140

1. Beschwerdegegenständlich ist die im Instanzenzug erfolgte Verleihung einer schulfesten Stelle gem § 206 Abs 6 iVm § 248 Abs 7 BDG (idF BGBl I 2007/53). Nach der Rsp des VwGH kommt jedem Bewerber um eine schulfeste Stelle nach § 206 Abs 6 BDG Parteistellung zu. Die von der Beh zu erlassende Verfügung über die Verleihung der schulfesten Stelle hat nicht nur die Verleihung dieser Stelle an einen Bewerber, sondern auch die Ablehnung, ggf auch die Zurückweisung der anderen Bewerbungen zu enthalten. Jedenfalls ist über die Besetzung einer schulfesten Stelle unter Abweisung der nicht zum Zuge gekommenen Bewerber eine Sachentscheidung zu fällen, die allen Bewerbern zuzustellen ist (VwGH 22. 2. 1991, 90/12/0286; 28. 1. 2004, 2003/12/0036). Dem Bf kam daher aufgrund seiner Bewerbung um die schulfeste Stelle im Verfahren vor der Beh erster Instanz jedenfalls Parteistellung zu.

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