Oö BauO 1994: § 24 Abs 1 Z 3 (bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden, durch die zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind; Nutzung eines Grundstücks als Tierheim)
§ 50 Abs 1 (Bauten, Benützung entsprechend den baurechtlichen Vorschriften; dem Flächenwidmungsplan widersprechende Nutzung)