Stmk ROG: § 23 Abs 3 (Aufschließungsgebiet; mangelhafte Erschließung, Anführung der Gründe für die Festlegung)
§ 32 Abs 2 (ebenso; Baubewilligungen vor Aufhebung der Aufschließungsgebietfestlegung, Voraussetzungen; Sicherstellung, dass die fehlenden Baulandvoraussetzungen gleichzeitig mit Bauvorhaben fertig gestellt; Identität dieser Voraussetzungen mit den nach § 23 Abs 3 angegebenen Gründen)