AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; geänderte Lebensumstände der Asylwerberin während ihres Aufenthaltes in Österreich, Rückkehrgefährdung afghanischer Frauen mit westlich orientiertem Lebensstil, Ermittlungspflicht; Frauen in Afghanistan)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)