PVG: § 28 Abs 1 (Personalvertreter; disziplinarrechtliche Verfolgung wegen Äußerungen oder Handlungen; erforderliche Zustimmung des Ausschusses)
§ 39 (Personalvertreter-AufsichtsBeh; Kollegialorgan mit richterlichem Einschluss)
§ 41 (Zuständigkeit und Aufsichtsmittel; erste und oberste Instanz; Aufhebung allfälliger gesetzwidriger Beschlüsse der Organe der Personalvertretung; Feststellung der Gesetzmäßigkeit oder Gesetzwidrigkeit der Geschäftsführung)