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VwGH 19. 11. 2009, 2006/07/0009 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/941ZfV 2010, 562 Heft 3 v. 5.8.2010

WRG 1959: § 21 Abs 1 (Befristung der Bewilligung zur Benutzung eines Gewässers nach Abwägung des Bedarfes des Bewerbers und des wasserwirtschaftlichen Interesses sowie der wasserwirtschaftlichen und technischen Entwicklung gegebenenfalls unter Bedachtnahme auf eine abgestufte Projektsverwirklichung; hier: Koppelung von Wasserbenutzungsrechtsbefristung und Abwasserrechtsbefristung)

VwGH 19. 11. 2009, 2006/07/0009

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