AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; minderer Grad des Versehens; hier: unabsichtliches "Verschieben" einer RSa-Sendung in einen Stoß anderer Unterlagen)
VwGH 15. 10. 2009, 2008/09/0278