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VwGH 20. 10. 2009, 2008/05/0264 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/919ZfV 2010, 556 Heft 3 v. 5.8.2010

AVG: § 66 Abs 2 (Berufung; Zurückverweisung, wenn die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint; Bauverfahren; Klärung der Eigentümerschaft an einem Bauwerk rechtfertigt keine Zurückverweisung)

§ 66 Abs 4 (Berufung; Sachentscheidung)

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