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VwGH 16. 10. 2009, 2009/02/0019 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/899ZfV 2010, 552 Heft 3 v. 5.8.2010

VStG: § 51f Abs 2 (mündliche Verhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat; Durchführung in Abwesenheit der Partei; Voraussetzungen; behauptete Erkrankung ohne Nachweis; ausreichende Interessenswahrnehmung durch anwesenden Parteienvertreter)

AVG: § 19 Abs 3 (Ladung; behauptete Erkrankung; Beleg für Erkrankung und Verhinderung des Erscheinens erforderlich; keine bei bloßer Bekanntgabe der Erkrankung durch Vertreter ohne Krankmeldung)

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