VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehen, keiner; Rechtsanwalt, keine Kontrolle der Kanzleikraft überlassener Terminvormerkung)
VwGH 17. 11. 2009, 2009/11/0205, 0206
Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdevertreter nach seinem Vorbringen die Terminvormerkung der Kanzleiangestellten überlassen und die diesbezügliche Frist nicht nachgerechnet. Es wird auch in keiner Weise dargelegt, welches - wirksame - Kontrollsystem hinsichtlich der für die tatsächliche Fristwahrnehmung maßgebenden Eintragung in den Kanzleikalender bestanden hat. Eine bloße stichprobenartige Kontrolle reicht nicht aus.