B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (VwGH-Beschwerde; es muss Möglichkeit bestehen, dass der Bf durch den angefochtenen Bescheid in einem gesetzlich normierten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wurde)
VwGH 15. 10. 2009, 2009/09/0203
Eine auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gestützte Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Bf durch den angef B in einem gesetzlich normierten sub-öff Recht - unabhängig davon, ob ihm im Verfahren Parteistellung eingeräumt worden war - verletzt wurde. Eine Möglichkeit einer Rechtsverletzung besteht aber dann nicht, wenn der angef B weder an den Bf gerichtet ist noch diesem gegenüber wirkt.