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VwGH 10. 9. 2009, 2008/20/0220, 0338 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/884ZfV 2010, 548 Heft 3 v. 5.8.2010

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Verschulden, Bewilligung auch bei bloß minderem Grad des Versehens; Verschulden des Parteienvertreters ist Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen; erforderliche und zumutbare Sorgfalt im Verkehr mit Behörden und Gerichten, mangelnde Organisation bei Überwachung der Kanzleitätigkeiten)

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