UVP-G 2000: § 9 (öffentliche Auflage des Projekts)
§ 19 Abs 4 (Bürgerinitiative, Unterstützung einer Stellungnahme durch Eintragung in Unterschriftenliste, 200 Unterschriften, Teilnahme der Initiative am Verfahren als Partei; Stellungnahme muss bei Unterschriftenleistung vorliegen)