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VwGH 18. 11. 2009, 2008/08/0039 (Sozialversicherung)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/836ZfV 2010, 527 Heft 3 v. 5.8.2010

ASVG: § 51d Abs 4 (Zusatzbeitrag für Angehörige; Nichteinhebung wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit; Beurteilung im Zeitpunkt der Einhebung; unzulässige Durchschnittsberechnung des Einkommens)

VwGH 18. 11. 2009, 2008/08/0039

Wie sich aus § 51d Abs 1 ASVG ergibt, ist für die Ermittlung der Beitragsgrundlage für den Zusatzbeitrag für Angehörige § 21 AlVG sinngemäß anzuwenden. Dies bedeutet, dass die beim Hauptverband gespeicherten Jahresbeitragsgrundlagen für die Berechnung des Zusatzbeitrages heranzuziehen sind, wobei es auf die zuletzt vorgemerkten Beitragsgrundlagen ankommt.

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