Tir GrundversorgungsG: § 10 (Kostenersatz durch den Empfänger der Grundversorgung; Berechnung des hinreichenden Einkommens)
VwGH 24. 9. 2009, 2009/18/0006
1. Gem § 4 lit c TGVG wird die Grundversorgung ua Fremden, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerbern), über den noch nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, gewährt; bei diesen Personen wird das Vorliegen einer Notlage bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.