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VwGH 29. 4. 2009, 2007/10/0258 (Sozialhilfe)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/824ZfV 2010, 522 Heft 3 v. 5.8.2010

Oö SozialhilfeG 1998: § 8 Abs 1 (Beitrag der hilfebedürftigen Person zur Abwendung, Bewältigung oder Überwindung der sozialen Notlage)

§ 8 Abs 2 Z 1 (als Beitrag iSd Abs 1 gilt der Einsatz der eigenen Mittel nach § 9)

§ 9 Abs 1 (Berücksichtigung des Einkommens und des verwertbaren Vermögens der hilfebedürftigen Person; Herkunft der Ersparnisse irrelevant, Nachzahlungen an Familienbeihilfe)

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